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Verfahrensbegleitende Öffentlichkeitsarbeit - Akzeptanzkommunikation

Warum ist verfahrensbegleitende Öffentlichkeitsarbeit wichtig?

Verfahrensbegleitende Öffentlichkeitsarbeit stellt sicher, dass einerseits die Elemente der Entscheidungsfindung in den Genehmigungsbehörden, die unter dem Einfluss politischer Meinungsbildung stehen, möglichst gut im Sinne des Vorhabenträgers unterstützt werden, und andererseits die zeitlich parallele Kommunikation mit den verschiedenen Dialoggruppen zum Genehmigungsverlauf die Genehmigungsschritte nicht korrumpiert und damit das Gesamtprojekt gefährdet, weil es beklagbar ist oder ihm die Genehmigung aufgrund kommunikativer Verstöße verweigert wird.

Spannungsfeld zwischen Transparenz und rechtlichem Verfahren

Gerade bei normierten Beteiligungsprozessen wie etwa der Beteiligung in Scoping-Verfahren ist es wichtig zu verstehen, wann und über was mit den verschiedenen Dialoggruppen gesprochen werden darf, ohne das rechtliche Verfahren zu unterlaufen und damit zu korrumpieren. Es entsteht hier regelmäßig ein Spannungsverhältnis zwischen der Forderung nach Transparenz und ständiger Gesprächsoffenheit von Seiten der Anspruchsgruppen an den Vorhabenträgern und den Anforderungen des rechtlichen Verfahrens andererseits, das Vorhabenträgern Eindeutigkeit und Widerspruchsfreiheit zwischen den eingereichten Unterlagen und der veröffentlichen Kommunikation abverlangt. Das bedeutet, dass Vorhabenträger nicht im Lauf eines Beteiligungsverfahrens beispielsweise im besten Glauben und besten Absichten mit einzelnen Dialoggruppen über Aspekte eines Vorhabens sprechen oder verhandeln können, und dabei beispielsweise die Bereitschaft zu Konzessionen in Detailpunkten signalisieren können, wenn diese nicht Gegenstand der schriftlich eingereichten Unterlagen sind.

Für welche Genehmigungsverfahren benötige ich verfahrensbegleitende Öffentlichkeitsarbeit?

Typische Verfahren, bei denen Akzeptanzkommunikation und verfahrensbegleitende Öffentlichkeitsarbeit zusammengedacht werden müssen, sind etwa Zielabweichungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sowie Umweltverträglichkeitsvorprüfungen (UVPV) und insbesondere komplexe Planfeststellungsverfahren, die Elemente, wie die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (FöBet, Verwaltungsverfahrensgesetz 25/3) oder ähnliche Verfahren, beinhalten. Darüber hinaus können auch bei einfachen Bauvorhaben, beispielsweise im größer dimensionierten Geschosswohnungsbau, die regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen in kommunalen Gremien sind, Schwierigkeiten auftreten.

Wie konzipiere ich verfahrensbegleitende Öffentlichkeitsarbeit in der Akzeptanzkommunikation?

Aus Gründen wie diesen ist es unerlässlich, bei der Konzeption und Durchführung der Akzeptanzkommunikation in normierten Genehmigungsverfahren die Eigenheiten dieser Verfahren zu kennen und die Kommunikation so zu gestalten, dass diese unterstützt werden und gleichzeitig die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. Gesetzestexte sind in Deutschland frei auf offiziellen Webseiten einsehbar. Für die Konzeption der verfahrensbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Akzeptanzkommunikation reichen sie jedoch nicht aus. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist ein interdisziplinärer Ansatz notwendig, der das Spezialwissen von Kommunikationsexperten aus dem Bereich der Akzeptanzkommunikation verbindet mit detaillierten rechtlichen Kenntnissen über normierte Genehmigungsverfahren, der aktuellen Rechtsprechung zu diesen Verfahren sowie der geliebten Verwaltungspraxis der verschiedenen Genehmigungsbehörden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Carta arbeitet aus diesem Grund eng mit Experten aus dem Bereich des Verwaltungsrechts zusammen, um Akzeptanzkommunikationsstrategien zu entwickeln, die sowohl den Erfolg des Vorhabens in kommunikativer Sicht unterstützen als auch sicherstellen, dass die rechtlichen Genehmigungsverfahren nicht durch diese Kommunikation gefährdet werden. Bei Fragen stehen wir gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.